Auszug aus dem Statement von Frau Ackermann:
„Es ist schlimm wenn Menschen in die Situation geraten Sozialleistungen beziehen zu müssen, sei es durch Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder Pflege bzw. Betreuung von Angehörigen, dann verliert man seine Unabhängigkeit. Mobilitätsverlust bedeutet eine zusätzliche Einschränkung. Der Regelsatz wird Anspruch an Mobilität nicht gerecht. Daraus ergibt sich Notwendigkeit eines Sozialtickets. „Mobilität und soziale Teilhabe sind Grundrechte“. Das in Brandenburg existierende Mobilitätsticket hilft Ansprüche wahrzunehmen.
Gerade ländliche Regionen kann das Mobilitätsticket als nicht rentabel angesehen werden. Nicht immer befinden sich die Jobcenter in den Kreisstädten, aber dort sind oft Fachärzte ansässig und dort sind überwiegend Möglichkeiten zur Kultur und Teilhabe. Das heißt innerhalb der Wabensystems entstehen extra Kosten.
Vergünstigte Einzel-, Tages- und Wochenfahrscheine müssten eingeführt werden.
Es ist auch nicht nachzuvollziehen, dass Berlin und Brandenburg zwar einem Verkehrsverbund angehören, Berlin aber nicht im Mobilitätsticket inbegriffen sei.“
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