Fachkonferenz „Unterwegs in blühenden Landschaften?!“

Der Arbeitslosenverband Deutschland LV Brandenburg e.V. beging am 06.10.2020 im Rahmen einer Fachkonferenz sein 30jähriges Jubiläum in der Orangerie im Schlosspark Oranienburg. Die Entstehungs- und Wirkgeschichte unseres Verbandes ist eng mit den, im Zuge der Wiedervereinigung einhergehenden, umwälzende Veränderung des Alltags der Menschen verbunden. Es war daher mehr als passend,
dass sich die Fachkonferenz „Unterwegs in blühenden Landschaften“ diesen Veränderungen widmete. Welche positiven Veränderungen gab es und welche
negativen? Welchen Herausforderung sahen sich die Menschen, sah sich der Verband ausgesetzt? Wie fällt das Fazit nach 30 wechselhaften Jahren aus? Die Teilnehmenden hatten Gelegenheit sich über diese und viele weitere Fragen auszutauschen.
Eröffnet wurde die Veranstaltung durch die Vorsitzende des Verbandsrats Marianne Wendt. Der Staatssekretär in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg Dr. Benjamin Grimm richtete ein Grußwort an die Anwesenden.
Das volle und abwechslungsreiche Programm bestand in einem Input des DGB undesvorstands Johannes Jakob, sowie drei offenen Podiumsdiskussionen, welche jeweils ein Jahrzehnt der Verbandsgeschichte und der Arbeits- und Sozialpolitik beleuchteten. Hier berichteten u.a. Dr. Rolf Schmachtenberg (Staatssekretär BMAS), Günter Baske (MdL und ehemaliger Arbeits- und Sozialminister Brandenburg), Björn Lüttmann (MdL, Vorsitzender des Sozialausschusses im Landtag), Angelika ThielVigh (Leiterin der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“) und langjährige Weggefährten des ALV über ihre Erfahrungen, und sie gaben ihre Einschätzung ab.
Exemplarisch für die vielfältige Arbeit des ALV Brandenburg wurden drei Projekte des ALV geehrt, die Schuldnerberatung als Ganzes, das MGH Bestensee und die Tafel Bad Belzig.
Heimlicher Höhepunkt war die Vorstellung des Kurzfilms „Unterwegs in blühenden Landschaften?!“, dessen Kopie auch an alle Interessierten verteilt wurde.
Den Film können Sie sich unter dem Link
https://youtu.be/esAkGRNOcgw
auf YouTube ansehen.
Als Ergebnis stand ein informativer, spannender Tag, der unseren Mitgliedern und Gästen hoffentlich noch längere Zeit positiv in Erinnerung bleiben wird und schon jetzt Lust auf die nächste Veranstaltung unseres Verbandes macht.
dass sich die Fachkonferenz „Unterwegs in blühenden Landschaften“ diesen Veränderungen widmete. Welche positiven Veränderungen gab es und welche
negativen? Welchen Herausforderung sahen sich die Menschen, sah sich der Verband ausgesetzt? Wie fällt das Fazit nach 30 wechselhaften Jahren aus? Die Teilnehmenden hatten Gelegenheit sich über diese und viele weitere Fragen auszutauschen.
Eröffnet wurde die Veranstaltung durch die Vorsitzende des Verbandsrats Marianne Wendt. Der Staatssekretär in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg Dr. Benjamin Grimm richtete ein Grußwort an die Anwesenden.
Das volle und abwechslungsreiche Programm bestand in einem Input des DGB undesvorstands Johannes Jakob, sowie drei offenen Podiumsdiskussionen, welche jeweils ein Jahrzehnt der Verbandsgeschichte und der Arbeits- und Sozialpolitik beleuchteten. Hier berichteten u.a. Dr. Rolf Schmachtenberg (Staatssekretär BMAS), Günter Baske (MdL und ehemaliger Arbeits- und Sozialminister Brandenburg), Björn Lüttmann (MdL, Vorsitzender des Sozialausschusses im Landtag), Angelika ThielVigh (Leiterin der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“) und langjährige Weggefährten des ALV über ihre Erfahrungen, und sie gaben ihre Einschätzung ab.
Exemplarisch für die vielfältige Arbeit des ALV Brandenburg wurden drei Projekte des ALV geehrt, die Schuldnerberatung als Ganzes, das MGH Bestensee und die Tafel Bad Belzig.
Heimlicher Höhepunkt war die Vorstellung des Kurzfilms „Unterwegs in blühenden Landschaften?!“, dessen Kopie auch an alle Interessierten verteilt wurde.
Den Film können Sie sich unter dem Link

auf YouTube ansehen.
Als Ergebnis stand ein informativer, spannender Tag, der unseren Mitgliedern und Gästen hoffentlich noch längere Zeit positiv in Erinnerung bleiben wird und schon jetzt Lust auf die nächste Veranstaltung unseres Verbandes macht.
Impressionen zur Veranstaltung:
Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
Die Landesregierung hat für das gesamte Land Brandenburg ab dem 02. November 2020, derzeit gültig für den gesamten Monat November 2020, zur Eindämmung eine neue Verordnung erlassen.
Da regional unterschiedlich weitergehende Festlegungen der Landkreise zu beachten und umzusetzen sind, werden die Besucher*innen unserer Angebote gebeten, sich jeweils im Vorfeld darüber zu informieren ob das Angebot eingestellt oder eingeschränkt wurde.
Folgende Festlegungen bzw. Einschränkungen gelten:
Damit es nicht wie im ersten Halbjahr des Jahres totale Schließungen und die Einstellung ganzer Angebote gibt, bitten wir alle Besucher*innen die Hygieneregeln in den Einrichtungen konsequent einzuhalten. Wir bedanken uns für das Verständnis und bleiben Sie gesund!
gez. Vorstand
ALV Brandenburg
Da regional unterschiedlich weitergehende Festlegungen der Landkreise zu beachten und umzusetzen sind, werden die Besucher*innen unserer Angebote gebeten, sich jeweils im Vorfeld darüber zu informieren ob das Angebot eingestellt oder eingeschränkt wurde.
Folgende Festlegungen bzw. Einschränkungen gelten:
- Soweit realisierbar erfolgt eine Umstellung aller Angebote der Wärmestuben auf „Essen to go“ oder Auslieferung. (Bitte erkundigen Sie sich regional ob das Angebot besteht)
- Die Beratungsangebote erfolgen grundsätzlich nur nach vorhergehender telefonischer oder elektronischer Absprache.
- Die Tafelausgaben sind zeitlich begrenzt und terminiert um Wartezeiten zu vermeiden. Für Risikogruppen, insbesondere Ältere und gesundheitlich eingeschränkte Bedürftige bieten einzelne Ausgabestellen Mitnahmedienste und/oder Liefermöglichkeiten an. (Bitte erkundigen Sie sich regional ob die Möglichkeit eingeräumt wurde)
- Sämtliche geplante Veranstaltungsangebote in den Einrichtungen im Monat November 2020 entfallen.
- Vermietungen von Räumen an Dritte zur Durchführung privater Veranstaltungen erfolgen weiterhin unter den engen Auflagen der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg.
- Alle Angebote der Jugendarbeit ab dem vollendeten 14. Lebensjahr entfallen.
- Die Übernachtungsmöglichkeiten für touristische Zwecke in den Beherbergungsangeboten von Lugau und Bestensee entfallen.
Damit es nicht wie im ersten Halbjahr des Jahres totale Schließungen und die Einstellung ganzer Angebote gibt, bitten wir alle Besucher*innen die Hygieneregeln in den Einrichtungen konsequent einzuhalten. Wir bedanken uns für das Verständnis und bleiben Sie gesund!
gez. Vorstand
ALV Brandenburg
Ist-Stand zum Regelsatz ab 2021
Das Statistische Bundesamt führt alle fünf Jahre eine Befragung von ca. 60.000 privaten Haushalten durch (dav. rund 14.000 in den neuen Bundesländern), die freiwillig daran teilnehmen. Diese Haushaltsbefragung ist eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) u.a. über Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie der Konsumausgaben der beteiligten Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS ist eine amtliche Statistik und die Ergebnisse sind eine wichtige Datengrundlage u.a. für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung.
Bei Vorliegen einer neuen EVS ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Regelsätze anzupassen. Die Bundesregierung hat im September einen Gesetzentwurf (Drucksache 19/22750 v. 23.09.2020) für ein Regelbedarfsermittlungsgesetz in den Bundestag eingebracht, das auf Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2018 basiert.
Geplante Regelbedarfsstufen:
Bei Vorliegen einer neuen EVS ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Regelsätze anzupassen. Die Bundesregierung hat im September einen Gesetzentwurf (Drucksache 19/22750 v. 23.09.2020) für ein Regelbedarfsermittlungsgesetz in den Bundestag eingebracht, das auf Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2018 basiert.
Geplante Regelbedarfsstufen:
Regelbedarfsstufe (RBS) | 2020 | Neu ermittelte Beträge | Veränderung in Euro |
---|---|---|---|
RBS 1: Volljährige Alleinstehende | 432 | 446 | +14 |
RBS 2: Volljährige Partner | 389 | 401 | +12 |
RBS 3: SGB XII: Volljährige in Einrichtungen SGB II: 18 bis 24-Jährige im Elternhaus |
345 | 357 | +12 |
Kinder im Alter von | |||
RRBS 4: 14 bis 17 Jahre | 328 | 373 | +45 |
RBS 5: 6 bis 13 Jahre | 308 | 309 | +1 |
RBS 6: 0 bis 5 Jahre | 250 | 283 | +33 |
Nachzulesen hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-steigen-1775798
Zur Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf sowie zu begleitenden Anträgen der Fraktionen am 2. November 2020 hatten mehrere Sozialverbände und auch der DGB die Möglichkeit genutzt, Kritik zu äußern und auf methodische Schwachstellen bei der Regelbedarfsermittlung hinzuweisen. Es ist inakzeptabel, dass weiterhin auch Aufstocker*innen mit geringem Erwerbseinkommen in der Vergleichsgruppe verbleiben. Die Regelsätze werden somit auch von den Ausgaben von Haushalten abgeleitet, deren Einkommen unter dem Grundsicherungsniveau liegt. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von Ausgabepositionen als nicht regelsatzrelevant herausgerechnet. Bei vielen der herausgerechneten Ausgaben handelt es sich um Ausgaben, die dem soziokulturellen Existenzminimum zuzurechnen sind.
Die Linken kritisieren in ihrem Antrag (Drucksache 19/23113), dass die Regelbedarfe von „Hartz IV“ seit Jahren „kleingerechnet“ würden und legten dar, das der Regelsatz in 2021 bei 658 Euro liegen müsste. Stromkosten müssen am Bedarf orientiert übernommen und die Anschaffung von Haushaltsgeräten in Form von Geldleistungen gewährleistet werden. Des Weiteren wird eine Erhöhung des Kindergeldes auf 328 Euro gefordert.
Um die Grundsicherung für Arbeitsuchende so zu reformieren, dass sie den Einstieg in Arbeit erleichtert fordert die FDP in ihrem Antrag (Drucksache 19/15040) die Einführung eines „Liberalen Bürgergeldes“. U.a. fordern sie bessere Hinzuverdienstregeln und eine deutliche Erhöhung des Schonvermögens.
Im Antrag der Grünen (Drucksache 19/23124) wird das Regelbedarfsermittlungsverfahren grundsätzlich kritisiert. Der Anspruch des Verfahrens, ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern und das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft zu sichern, würde nicht erfüllt werden. Gefordert wird ein „methodisch konsistentes Verfahren zur Berechnung von Regelbedarfen für Erwachsene und Kinder“.
Das Bundeskabinett hat die Fortschreibung der Regelsätze bereits beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
gez. Inga-K. Ackermann
Vorstandsvorsitz
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-steigen-1775798
Zur Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf sowie zu begleitenden Anträgen der Fraktionen am 2. November 2020 hatten mehrere Sozialverbände und auch der DGB die Möglichkeit genutzt, Kritik zu äußern und auf methodische Schwachstellen bei der Regelbedarfsermittlung hinzuweisen. Es ist inakzeptabel, dass weiterhin auch Aufstocker*innen mit geringem Erwerbseinkommen in der Vergleichsgruppe verbleiben. Die Regelsätze werden somit auch von den Ausgaben von Haushalten abgeleitet, deren Einkommen unter dem Grundsicherungsniveau liegt. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von Ausgabepositionen als nicht regelsatzrelevant herausgerechnet. Bei vielen der herausgerechneten Ausgaben handelt es sich um Ausgaben, die dem soziokulturellen Existenzminimum zuzurechnen sind.
Die Linken kritisieren in ihrem Antrag (Drucksache 19/23113), dass die Regelbedarfe von „Hartz IV“ seit Jahren „kleingerechnet“ würden und legten dar, das der Regelsatz in 2021 bei 658 Euro liegen müsste. Stromkosten müssen am Bedarf orientiert übernommen und die Anschaffung von Haushaltsgeräten in Form von Geldleistungen gewährleistet werden. Des Weiteren wird eine Erhöhung des Kindergeldes auf 328 Euro gefordert.
Um die Grundsicherung für Arbeitsuchende so zu reformieren, dass sie den Einstieg in Arbeit erleichtert fordert die FDP in ihrem Antrag (Drucksache 19/15040) die Einführung eines „Liberalen Bürgergeldes“. U.a. fordern sie bessere Hinzuverdienstregeln und eine deutliche Erhöhung des Schonvermögens.
Im Antrag der Grünen (Drucksache 19/23124) wird das Regelbedarfsermittlungsverfahren grundsätzlich kritisiert. Der Anspruch des Verfahrens, ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern und das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft zu sichern, würde nicht erfüllt werden. Gefordert wird ein „methodisch konsistentes Verfahren zur Berechnung von Regelbedarfen für Erwachsene und Kinder“.
Das Bundeskabinett hat die Fortschreibung der Regelsätze bereits beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
gez. Inga-K. Ackermann
Vorstandsvorsitz
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen - Oktober 2020
Basteln, Rätseln, Bewegen und vieles mehr
Anregungen für die Zeit zu Hause
Rückblick

Wichtige Notruf-Nummer
- Gewalt gegen Frauen:
Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 beraten und informieren die Mitarbeiter*innen des Hilfetelefons in 18 Sprachen zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen.
- Sexueller Missbrauch:
Unter der Nummer 0800 22 55 530 ist das Hilfetelefon “Sexueller Missbrauch” montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr bundesweit, kostenfrei und anonym erreichbar. Unter www.save-me-online.de ist das Online-Beratungsangebot für Jugendliche des Hilfetelefons erreichbar.
- Schwangere in Not:
Das kostenlose, barrierefreie und 24 Stunden unter der Nummer 0800 40 40 020 erreichbare Hilfetelefon “Schwangere in Not” ist eine erste Anlaufstelle für Frauen, die über qualifizierte Berater*innen Hilfe in den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen finden. Es bietet auch eine fremdsprachige Beratung an.
- Pausentaste:
Das Projekt “Pausentaste” unterstützt junge Pflegende mit gezielter Beratung und Information. Unter der Nummer 116 111 erreichen ratsuchende Kinder und Jugendliche die Hotline von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr. Das Beratungsangebot ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym. - Pflegetelefon:
Das Pflegetelefon richtet sich an pflegende Angehörige. Es ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr unter der Rufnummer 030 20 179 131 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen. Die telefonischen Beratungsgespräche sind anonym und vertraulich und möchten Angehörigen konkrete Hilfestellung für ihre individuelle Situation bieten.
- Nummer gegen Kummer:
Die “Nummer gegen Kummer” bietet Telefonberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern.
Das Kinder- und Jugendtelefon ist unter der Rufnummer 116 111 zu erreichen – von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr.
Das Elterntelefon unter der Rufnummer 0800 111 0 550 richtet sich an Mütter und Väter, die sich unkompliziert und anonym konkrete Ratschläge holen möchten.
In ganz Deutschland sind Beraterinnen und Berater unter der kostenlosen Rufnummer 0800 111 0550 montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr und dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr erreichbar.
- EKD-Notruf für Opfer von sexualisierter Gewalt:
Die Zentrale Anlaufstelle ist bundesweit kostenlos und anonym erreichbar unter der Rufnummer 0800 5040 112 und
per E-Mail an zentrale@anlaufstelle.help, sowie unter der Internetadresse www.anlaufstelle.help.
Terminvereinbarungen für telefonische Beratungen sind möglich montags von 16.30 bis 18.00 Uhr sowie Dienstag bis Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr.
Diese und viele weitere Telefonnummern und Hinweise auf helfende Organisationen finden Sie unter https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/krise-und-konflikt/hilfe-und-beratung/krisentelefone-und-anlaufstellen-in-notlagen/124544
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