Ist-Stand zum Regelsatz ab 2021
Das Statistische Bundesamt führt alle fünf Jahre eine Befragung von ca. 60.000 privaten Haushalten durch (dav. rund 14.000 in den neuen Bundesländern), die freiwillig daran teilnehmen. Diese Haushaltsbefragung ist eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) u.a. über Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie der Konsumausgaben der beteiligten Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS ist eine amtliche Statistik und die Ergebnisse sind eine wichtige Datengrundlage u.a. für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung.
Bei Vorliegen einer neuen EVS ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Regelsätze anzupassen. Die Bundesregierung hat im September einen Gesetzentwurf (Drucksache 19/22750 v. 23.09.2020) für ein Regelbedarfsermittlungsgesetz in den Bundestag eingebracht, das auf Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2018 basiert.
Geplante Regelbedarfsstufen:
Bei Vorliegen einer neuen EVS ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Regelsätze anzupassen. Die Bundesregierung hat im September einen Gesetzentwurf (Drucksache 19/22750 v. 23.09.2020) für ein Regelbedarfsermittlungsgesetz in den Bundestag eingebracht, das auf Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2018 basiert.
Geplante Regelbedarfsstufen:
Regelbedarfsstufe (RBS) | 2020 | Neu ermittelte Beträge | Veränderung in Euro |
---|---|---|---|
RBS 1: Volljährige Alleinstehende | 432 | 446 | +14 |
RBS 2: Volljährige Partner | 389 | 401 | +12 |
RBS 3: SGB XII: Volljährige in Einrichtungen SGB II: 18 bis 24-Jährige im Elternhaus |
345 | 357 | +12 |
Kinder im Alter von | |||
RRBS 4: 14 bis 17 Jahre | 328 | 373 | +45 |
RBS 5: 6 bis 13 Jahre | 308 | 309 | +1 |
RBS 6: 0 bis 5 Jahre | 250 | 283 | +33 |
Nachzulesen hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-steigen-1775798
Zur Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf sowie zu begleitenden Anträgen der Fraktionen am 2. November 2020 hatten mehrere Sozialverbände und auch der DGB die Möglichkeit genutzt, Kritik zu äußern und auf methodische Schwachstellen bei der Regelbedarfsermittlung hinzuweisen. Es ist inakzeptabel, dass weiterhin auch Aufstocker*innen mit geringem Erwerbseinkommen in der Vergleichsgruppe verbleiben. Die Regelsätze werden somit auch von den Ausgaben von Haushalten abgeleitet, deren Einkommen unter dem Grundsicherungsniveau liegt. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von Ausgabepositionen als nicht regelsatzrelevant herausgerechnet. Bei vielen der herausgerechneten Ausgaben handelt es sich um Ausgaben, die dem soziokulturellen Existenzminimum zuzurechnen sind.
Die Linken kritisieren in ihrem Antrag (Drucksache 19/23113), dass die Regelbedarfe von „Hartz IV“ seit Jahren „kleingerechnet“ würden und legten dar, das der Regelsatz in 2021 bei 658 Euro liegen müsste. Stromkosten müssen am Bedarf orientiert übernommen und die Anschaffung von Haushaltsgeräten in Form von Geldleistungen gewährleistet werden. Des Weiteren wird eine Erhöhung des Kindergeldes auf 328 Euro gefordert.
Um die Grundsicherung für Arbeitsuchende so zu reformieren, dass sie den Einstieg in Arbeit erleichtert fordert die FDP in ihrem Antrag (Drucksache 19/15040) die Einführung eines „Liberalen Bürgergeldes“. U.a. fordern sie bessere Hinzuverdienstregeln und eine deutliche Erhöhung des Schonvermögens.
Im Antrag der Grünen (Drucksache 19/23124) wird das Regelbedarfsermittlungsverfahren grundsätzlich kritisiert. Der Anspruch des Verfahrens, ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern und das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft zu sichern, würde nicht erfüllt werden. Gefordert wird ein „methodisch konsistentes Verfahren zur Berechnung von Regelbedarfen für Erwachsene und Kinder“.
Das Bundeskabinett hat die Fortschreibung der Regelsätze bereits beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
gez. Inga-K. Ackermann
Vorstandsvorsitz
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-steigen-1775798
Zur Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf sowie zu begleitenden Anträgen der Fraktionen am 2. November 2020 hatten mehrere Sozialverbände und auch der DGB die Möglichkeit genutzt, Kritik zu äußern und auf methodische Schwachstellen bei der Regelbedarfsermittlung hinzuweisen. Es ist inakzeptabel, dass weiterhin auch Aufstocker*innen mit geringem Erwerbseinkommen in der Vergleichsgruppe verbleiben. Die Regelsätze werden somit auch von den Ausgaben von Haushalten abgeleitet, deren Einkommen unter dem Grundsicherungsniveau liegt. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von Ausgabepositionen als nicht regelsatzrelevant herausgerechnet. Bei vielen der herausgerechneten Ausgaben handelt es sich um Ausgaben, die dem soziokulturellen Existenzminimum zuzurechnen sind.
Die Linken kritisieren in ihrem Antrag (Drucksache 19/23113), dass die Regelbedarfe von „Hartz IV“ seit Jahren „kleingerechnet“ würden und legten dar, das der Regelsatz in 2021 bei 658 Euro liegen müsste. Stromkosten müssen am Bedarf orientiert übernommen und die Anschaffung von Haushaltsgeräten in Form von Geldleistungen gewährleistet werden. Des Weiteren wird eine Erhöhung des Kindergeldes auf 328 Euro gefordert.
Um die Grundsicherung für Arbeitsuchende so zu reformieren, dass sie den Einstieg in Arbeit erleichtert fordert die FDP in ihrem Antrag (Drucksache 19/15040) die Einführung eines „Liberalen Bürgergeldes“. U.a. fordern sie bessere Hinzuverdienstregeln und eine deutliche Erhöhung des Schonvermögens.
Im Antrag der Grünen (Drucksache 19/23124) wird das Regelbedarfsermittlungsverfahren grundsätzlich kritisiert. Der Anspruch des Verfahrens, ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern und das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft zu sichern, würde nicht erfüllt werden. Gefordert wird ein „methodisch konsistentes Verfahren zur Berechnung von Regelbedarfen für Erwachsene und Kinder“.
Das Bundeskabinett hat die Fortschreibung der Regelsätze bereits beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
gez. Inga-K. Ackermann
Vorstandsvorsitz