Forderungen zum 3. Brandenburger Sozialgipfel
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Foto: ALV Brandenburg
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Zum Thema "Armut und Schulden"
Innerhalb unserer Gesellschaft haben sich in den vergangenen 25 Jahren Entwicklungen vollzogen, die sich verstärkt auf die Einkommens- und Vermögenssituation der Bürger*innen auswirkten.
Als Beispiel ist der Übergang zur Dienstleistungsgesellschaft zu nennen, der zu laufzeitgebundenen Vertragsverpflichtungen führt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass alle eingegangenen Verpflichtungen pünktlich, regelmäßig und in voller Höhe beglichen werden. Lange Vertragslaufzeiten haben einerseits die Gewinnsicherung der Dienstleister zur Folge, andererseits tragen die Verbraucher das Risiko bei einem Einkommensausfall.
War es in der Vergangenheit allgemein üblich, das Erwerbstätige einen entsprechenden Teil ihres Einkommens zur Vermögensbildung oder als Polster vorübergehender Erwerbslosigkeit oder Krankheit zurücklegen konnten, sieht die Situation heute ganz anders aus. Diese Rücklagen sind heute nicht mehr leistbar. Ursächlich dafür ist die Ungleichheit des Anstiegs der Lebenserhaltungskosten im Vergleich zur Entwicklung der Einkommen und Vermögen durch unstete Lebens- und Erwerbsverläufe und prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Ein großer Teil der Bevölkerung kann heute bei Erwerbslosigkeit, längerer Krankheit oder anderer sozialer Schieflagen nicht auf Rücklagen zurückgreifen, um die Verpflichtungen aus guten finanziellen Zeiten aufrechtzuerhalten oder abzuwickeln.
Kommt es jedoch zu einem Einkommensausfall und Zahlungsverzug, werden aus Vertragspartnern – Gläubiger und Schuldner. Es folgen Fälligkeit und Verzug, die Abgabe an Inkassounternehmen bei unbestrittenen Forderungen mit unüberschaubaren Kosten (Gewinnorientierung der Dienstleister) bei gleichzeitiger Unverhältnismäßigkeit (bis zum drei - bis vierfachen) der Verzugskosten zur eigentlichen Forderung.
Schulden lassen den Menschen vereinsamen, sie führen zu familiärem, sozialem und gesellschaftlichem Rückzug. Sie fördern soziale Ausgrenzung und Vereinsamung.
Wir fordern daher:
Als Beispiel ist der Übergang zur Dienstleistungsgesellschaft zu nennen, der zu laufzeitgebundenen Vertragsverpflichtungen führt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass alle eingegangenen Verpflichtungen pünktlich, regelmäßig und in voller Höhe beglichen werden. Lange Vertragslaufzeiten haben einerseits die Gewinnsicherung der Dienstleister zur Folge, andererseits tragen die Verbraucher das Risiko bei einem Einkommensausfall.
War es in der Vergangenheit allgemein üblich, das Erwerbstätige einen entsprechenden Teil ihres Einkommens zur Vermögensbildung oder als Polster vorübergehender Erwerbslosigkeit oder Krankheit zurücklegen konnten, sieht die Situation heute ganz anders aus. Diese Rücklagen sind heute nicht mehr leistbar. Ursächlich dafür ist die Ungleichheit des Anstiegs der Lebenserhaltungskosten im Vergleich zur Entwicklung der Einkommen und Vermögen durch unstete Lebens- und Erwerbsverläufe und prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Ein großer Teil der Bevölkerung kann heute bei Erwerbslosigkeit, längerer Krankheit oder anderer sozialer Schieflagen nicht auf Rücklagen zurückgreifen, um die Verpflichtungen aus guten finanziellen Zeiten aufrechtzuerhalten oder abzuwickeln.
Kommt es jedoch zu einem Einkommensausfall und Zahlungsverzug, werden aus Vertragspartnern – Gläubiger und Schuldner. Es folgen Fälligkeit und Verzug, die Abgabe an Inkassounternehmen bei unbestrittenen Forderungen mit unüberschaubaren Kosten (Gewinnorientierung der Dienstleister) bei gleichzeitiger Unverhältnismäßigkeit (bis zum drei - bis vierfachen) der Verzugskosten zur eigentlichen Forderung.
Schulden lassen den Menschen vereinsamen, sie führen zu familiärem, sozialem und gesellschaftlichem Rückzug. Sie fördern soziale Ausgrenzung und Vereinsamung.
Wir fordern daher:
- Klarstellung im BGB zur Verhältnismäßigkeit von Verzugskosten unter Beachtung der eigentlichen Forderung. Die beanspruchten Kosten bei Inanspruchnahme von Inkassobüros-und Rechtsanwälten stehen im krassen Missverhältnis zur eigentlichen Forderung.
- Zwingende Begrenzung der Mindestvertragslaufzeit bei Dienstleistungsverträgen auf max. 1 Jahr im BGB: Gerade junge Menschen geraten bei Abschluss von teuren Telefonverträgen schnell in die Schuldenfalle, wenn Sie ihren monatlichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können.
- Zwingende Vermittlung von Klienten mit Schuldensituation durch alle Träger von Sozial- und Ersatzleistungen: Wird bei der Beantragung von Sozialleistungen festgestellt, dass eine prekäre Finanzlage vorliegt, sollten die betroffenen Personen umgehend die Hilfe von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen angeboten werden. Nicht selten werden hier aus Angst und Unsicherheit Zahlungen geleistet, obwohl das Einkommen unter Pfändungsgrenze liegt. Von großer Bedeutung ist hier, dass die Betroffenen Ihre Rechte kennen und so adäquat auf Ihre Situation reagieren können. (insbesondere der Überprüfung der Zahlungssituation von Betroffenen im SGB II, SGB III und SGB XII bei Leistungsbeantragung unter zu Hilfenahme von Beratungsangeboten durch die Vermittler vor Ort.)
- Förderung präventiver Angebote in der Schuldnerberatung: Kostenfreien ungehinderten wohnortnahen Zugang zu Beratungsstellen für alle Bürger zur Erweiterung unzureichender Rechts- und Finanzkompetenz der Bevölkerung bei gleichzeitiger Bereitstellung entsprechender Finanzmittel und:
- Angemessene Finanzierung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Brandenburg: Die Arbeit von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Rahmen der Einleitung einer Privatinsolvenz ist gleichzusetzen mit der von Rechtsanwälten, sodass eine Anpassung an die Vergütungssätze der Rechtsanwaltsgebührenordnung sachgerecht wäre. Darüber hinaus werden Leistungen auf psychosozialer Ebene erbracht, die einen erheblichen Mehrwert für Klient*innen und Ihre Familien darstellen.
Zum Thema "Erhöhte Armutsrisiken für Frauen“?
Frauen stoßen auf ihrem Weg hin zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit auf viele Stolpersteine, die es zu überwinden gilt. Die Orientierung an klassischen Frauenberufen, im Erwerbsleben noch immer niedrigere Einkommen als ihre männlichen Mitbewerber, Unterbrechungen ihrer Erwerbstätigkeit, häufig familienbedingt, oder sie sind häufig im Niedriglohnsektor zu finden und stehen einem enormen Risiko gegenüber: Der Altersarmut!
Wir brauchen eine faire Chancenverteilung zwischen Frauen und Männern über alle Lebensphasen hinweg. Und fragen nach: Was wird Politik konkret tun, um bestehende Ungleichbehandlungen abzuschaffen und die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu fördern?
Auch wenn teilweise in bundespolitischer Verantwortung, besteht die Erwartungshaltung, dass das Land Brandenburg aktiv an einer wirksamen Bekämpfung von Frauenarmut mitwirkt.
Schließung Gender-Pay-Gap (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) / Aufwertung frauendominierter Berufe.
Es ist eine Diskriminierung, wenn Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, schlechter bezahlt werden als männerdominierte Arbeiten. Der so genannte Gender Pay Gap beträgt in Deutschland derzeit 22 Prozent.
Weil auch Männer in Brandenburg zu wenig verdienen!
Frauen verdienten in Brandenburg im Jahr 2018 mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,08 EUR rund 2 Prozent weniger als Brandenburger Männer (16,49 EUR).
Wir fordern:
Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss für Frauen und Männer selbstverständlich sein.
Nach wie vor existiert eine ungleiche Arbeitsaufteilung. Mütter übernehmen einen deutlich größeren Anteil der unbezahlten Arbeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit als Väter. Tatsächlich arbeitet fast jede zweite Frau in Deutschland Teilzeit. Nur rund 30 Prozent der Mütter sind in Vollzeit beschäftigt. Ein nicht generell greifendes Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit reicht nicht.
Wir fordern:
Aufteilung von (un)bezahlter familiärer Sorgearbeit und ehrenamtlichem Engagement
Die Arbeiten im Haus, bei der Erziehung der Kinder, der Pflege der Alten und Hilfsbedürftigen und in der sozialen und kulturellen ehrenamtlichen Arbeit sind gesellschaftlich ebenso notwendig wie die Erwerbsarbeit, werden aber überwiegend von Frauen erledigt.
Wir fordern:
Menschenwürdiges Existenzminimum und bedarfsgerechter Kinderregelsatz
Armut im heutigen Deutschland ist ein sehr relativer Begriff. Aber wer weniger als 60% des Durchschnittseinkommens zur Verfügung hat, befindet sich in einer gesellschaftlichen Außenseiterposition. Armut und Ausgrenzung - das sind nicht nur statistische Zahlen, dahinter stehen persönliche Schicksale der Betroffenen und ihrer Kinder. Kinder und Jugendliche sind diejenigen, die Armut am meisten spüren. Wenn Menschen am sozialen Ende der Gesellschaft angekommen sind, ist die Sicherung von Rahmenbedingungen für wirkungsvolle Hilfen nur ein kleiner Teil der politischen Verantwortung.
Wir fordern:
Alterssicherung – Altersarmut von Frauen
Frauen beziehen geringere Erwerbseinkommen als Männer, was wiederum Auswirkungen auf die zu erwartenden Renten hat. Männer verfügen im Schnitt über mehr als doppelt so hohe Alterssicherungseinkommen wie Frauen.
Wir fordern:
Wir brauchen eine faire Chancenverteilung zwischen Frauen und Männern über alle Lebensphasen hinweg. Und fragen nach: Was wird Politik konkret tun, um bestehende Ungleichbehandlungen abzuschaffen und die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu fördern?
Auch wenn teilweise in bundespolitischer Verantwortung, besteht die Erwartungshaltung, dass das Land Brandenburg aktiv an einer wirksamen Bekämpfung von Frauenarmut mitwirkt.
Schließung Gender-Pay-Gap (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) / Aufwertung frauendominierter Berufe.
Es ist eine Diskriminierung, wenn Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, schlechter bezahlt werden als männerdominierte Arbeiten. Der so genannte Gender Pay Gap beträgt in Deutschland derzeit 22 Prozent.
Weil auch Männer in Brandenburg zu wenig verdienen!
Frauen verdienten in Brandenburg im Jahr 2018 mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,08 EUR rund 2 Prozent weniger als Brandenburger Männer (16,49 EUR).
Wir fordern:
- Eine Aufwertung der sogenannten typischen Frauenberufe insbesondere in der sozialen und personenbezogenen Dienstleistungsarbeit (z. Bsp. Pflege und Erziehung). Warum ist die Arbeit mit Kindern oder Älteren weniger Wert als technische und verarbeitende Tätigkeiten?
- Neue klischeefreie Ansätze in der Erziehung. Rollenbilder „typisch Mann“ und „typisch Frau“ sind überholt. Wir brauchen geschlechterübergreifende Ansätze.
- Geschlechtergerechte Angebote zur beruflichen Orientierung. Stereotypen dominieren weiterhin bei der Berufswahl.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss für Frauen und Männer selbstverständlich sein.
Nach wie vor existiert eine ungleiche Arbeitsaufteilung. Mütter übernehmen einen deutlich größeren Anteil der unbezahlten Arbeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit als Väter. Tatsächlich arbeitet fast jede zweite Frau in Deutschland Teilzeit. Nur rund 30 Prozent der Mütter sind in Vollzeit beschäftigt. Ein nicht generell greifendes Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit reicht nicht.
Wir fordern:
- Subventionen und finanzielle Förderung nur an Unternehmen mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen
- eine Reform der Ausbildungssysteme – mehr flexiblere Ausbildungsmöglichkeiten (Teilzeitausbildungen und studiengänge) sind zu schaffen. Elternschaft und Berufseinstieg müssen vereinbart werden.
- die Eindämmung von prekärer Beschäftigung und Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
- den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Kitas und Ganztagsschulen
- Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern in allen Lebensphasen durch eine gleichstellungsorientierte Familien- und Arbeitsmarktpolitik verhindern
Aufteilung von (un)bezahlter familiärer Sorgearbeit und ehrenamtlichem Engagement
Die Arbeiten im Haus, bei der Erziehung der Kinder, der Pflege der Alten und Hilfsbedürftigen und in der sozialen und kulturellen ehrenamtlichen Arbeit sind gesellschaftlich ebenso notwendig wie die Erwerbsarbeit, werden aber überwiegend von Frauen erledigt.
Wir fordern:
- „Hälfte / Hälfte“ - weg mit dem Rollenmodell des Mannes als "Haupternährer" hin zur öffentlichen Diskussion zur fairen Arbeitsteilung im Haushalt
- Kein Ehegattensplitting, das alleine am Tatbestand der Ehe orientiert ist und Männer mit nicht berufstätigen Frauen begünstigt
- Sicherung, Förderung und Aufwertung ehrenamtlichen Engagements durch Lobbyarbeit
Menschenwürdiges Existenzminimum und bedarfsgerechter Kinderregelsatz
Armut im heutigen Deutschland ist ein sehr relativer Begriff. Aber wer weniger als 60% des Durchschnittseinkommens zur Verfügung hat, befindet sich in einer gesellschaftlichen Außenseiterposition. Armut und Ausgrenzung - das sind nicht nur statistische Zahlen, dahinter stehen persönliche Schicksale der Betroffenen und ihrer Kinder. Kinder und Jugendliche sind diejenigen, die Armut am meisten spüren. Wenn Menschen am sozialen Ende der Gesellschaft angekommen sind, ist die Sicherung von Rahmenbedingungen für wirkungsvolle Hilfen nur ein kleiner Teil der politischen Verantwortung.
Wir fordern:
- Eigenständige Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche durch einen angemessenen Regelsatz, der den gesamten Bedarf an Ausstattung im Bildungswesen sowie Teilhabe und Chancengleichheit sichert.
- Die Sätze für Grundsicherung und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) sind so zu berechnen, das sie die tatsächlichen Bedarfe zum Leben berücksichtigen. Darüber hinaus ist die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben zu sichern. Geld ist dabei ein bzw. das zentrale Bindeglied zur Sicherung von Chancen auf Bildung, Kultur, Freizeit, Sport etc.
Alterssicherung – Altersarmut von Frauen
Frauen beziehen geringere Erwerbseinkommen als Männer, was wiederum Auswirkungen auf die zu erwartenden Renten hat. Männer verfügen im Schnitt über mehr als doppelt so hohe Alterssicherungseinkommen wie Frauen.
Wir fordern:
- Die Verhinderung von Altersarmut sowie die Sicherung der gesellschaftlichen Teilhabe für von Armut betroffene ältere Menschen
- Die Finanzierung der so genannten „Mütterrente“ aus Steuermitteln und die tatsächliche gleichberechtigte Anrechnung von Rentenpunkten, vorerst 3 Rentenpunkte für ALLE geborenen Kinder
- Stärkere Berücksichtigung von Betreuungs- und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung
Zum Thema "Langzeitarbeitslosigkeit"
Die Einführung des SGB II und der damit verbundenen Grundsicherung für Arbeitssuchende geht seit 2005 einher mit andauernden Gesetzesänderungen, Statistikverschiebungen, schwammiger Auslegung und gerichtlichen Klarstellungen. Besonders betroffen davon sind Langzeiterwerbslose, deshalb fordern wir in Übereinstimmung mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband:
- Maximale Bezugszeit des Arbeitslosengeldes 1 verlängern
→ Es empfiehlt sich, den Bezug des Arbeitslosengeldes in Abhängigkeit von vorherigen Beitragszeiten und dem Alter zukünftig auf bis zu 36 Monate zu verlängern. - Mindestarbeitslosengeld einführen
→ Zumindest für Vollzeiterwerbstätige und Personen, denen es aus Gründen wie Pflege, Erziehung oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht möglich war, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen, sollte ein Mindestarbeitslosengeld eingeführt werden, dessen Betrag oberhalb des Grundsicherungsniveaus für Alleinlebende liegt. - Regelsätze erhöhen und neu berechnen
→ Der Hartz IV Regelsatz für einen Single müsste um 37% auf insgesamt 571 Euro erhöht werden, um den Bezieher vor Armut zu schützen. Schluss mit Statistiktricks und Schönrechnung der Bedarfe - Kindergrundsicherung einführen
→ Das Modell für eine Kindergrundsicherung sieht vor, allen Kindern ohne weitere Vorbedingung eine Leistung in der Höhe des verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Existenzminimums (derzeit 619 Euro) zu gewähren. - Zuverdienstgrenzen öffnen
→ Derzeit können maximal 300 Euro, mit Kindern maximal 330 Euro, hinzuverdient werden. Der Paritätische möchte einen 20-prozentigen Freibetrag auf alle weiteren Erwerbseinkommen oberhalb der ersten 100 Euro ohne Stufen oder Deckel zur Diskussion stellen. - Sanktionen abschaffen
→ Die Sanktionen in Hartz IV sind ersatzlos zu streichen. Sie sind nicht zu rechtfertigen. Sie sind verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft, pädagogisch meist kontraproduktiv und geradezu dysfunktional.