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Stellungnahme gegen Hartz IV Sanktionen

Foto Frau Ackermann
Im Jahr 2017 sind bundesweit 953.000 Sanktionen verhängt worden, rund 13.700 mehr als 2016, so die Information aus der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Völlig irreführend und verfehlt ist dazu die Bemerkung vom BA-Chef, Detlef Scheele: "Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln." Es geht nicht um Gesellschaftsspiele sondern um Menschen die in Abhängigkeit von Sozialleistungen geraten und individuelle Hilfe und Unterstützung benötigen und keine unangemessenen katalogisierten Bestrafungsmethoden für Fehlverhalten.
Im §31ff des SGB II, sprich: Sozialgesetzbuch - nicht Strafgesetzbuch - ist eine Liste von Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse aufgeführt, die dazu führen, dass Leistungsempfänger, bei Nichteinhaltung der "gesetzlichen Spielregeln" finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.
Drei von vier Sanktionen wurden wegen Terminversäumnisse verhängt. Damit handelt es sich um Maßnahmen, die ein bestimmtes Verhalten bestrafen. Während in anderen gesetzlichen Regelungen (z. B. Arbeitsrecht) ein Terminversäumnis eher ein Bagatellverstoß ist, werden in der Sozialgesetzgebung Menschen mit Geldentzug bestraft.
Wer zu einem angeordneten Termin nicht erscheint, bekommt die Regelleistung für drei Monate um 10 % gekürzt. Bei der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder Maßnahme beträgt die erste Kürzung 30 % der Regelleistung. Bei der zweiten Pflichtverletzung wird um 60 % gekürzt und beim dritten Verstoß wird das ALG II ganz gestrichen.
Bei unter 25-Jährigen, die gegen die "Spielregeln" verstoßen, greift der völlige Leistungsentzug, da wird bereits beim ersten Mal das Geld für den Lebensunterhalt komplett für drei Monate gestrichen und es werden nur noch die Wohnkosten erstattet. Bei "Wiederholungstätern" werden auch die Wohnkosten gestrichen. Insbesondere unter 25-jährige, die über einen eigenen Wohnraum verfügen, geraten so zu Mietrückständen und sind damit von Wohnungsverlust bedroht.
Wer sich nicht an die "Spielregeln" hält, verliert Geld!
Geld, das zur Sicherung von Grundbedürfnissen zur Verfügung stehen soll. Der Gesetzgeber hat mit der Festsetzung des so genannten Hartz IV – Satzes eindeutig ein Existenzminimum definiert. Das Wort Existenzminimum umfasst notwendige Bedarfe wie Wohnen, Essen, Kleidung etc. und bedeutet, dass kein Betrag zum Kürzen zur Verfügung steht.

Die Forderungen des Paritätischen zur vollständigen Abschaffung der Sanktionen können nur unterstützt werden. (http://www.der-paritaetische.de/presse/paritaetischer-fordert-vollstaendige-abschaffung-der-sanktionen-in-hartz-iv/)

gez. Inga-Karina Ackermann
(Vorsitzende des Landesverbandes)