Die Landesregierung hat für das gesamte Land Brandenburg ab dem 02. November 2020, derzeit gültig für den gesamten Monat November 2020, zur Eindämmung eine neue Verordnung erlassen.
Da regional unterschiedlich weitergehende Festlegungen der Landkreise zu beachten und umzusetzen sind, werden die Besucher*innen unserer Angebote gebeten, sich jeweils im Vorfeld darüber zu informieren ob das Angebot eingestellt oder eingeschränkt wurde.
Folgende Festlegungen bzw. Einschränkungen gelten:
Damit es nicht wie im ersten Halbjahr des Jahres totale Schließungen und die Einstellung ganzer Angebote gibt, bitten wir alle Besucher*innen die Hygieneregeln in den Einrichtungen konsequent einzuhalten. Wir bedanken uns für das Verständnis und bleiben Sie gesund!
gez. Vorstand
ALV Brandenburg
Da regional unterschiedlich weitergehende Festlegungen der Landkreise zu beachten und umzusetzen sind, werden die Besucher*innen unserer Angebote gebeten, sich jeweils im Vorfeld darüber zu informieren ob das Angebot eingestellt oder eingeschränkt wurde.
Folgende Festlegungen bzw. Einschränkungen gelten:
- Soweit realisierbar erfolgt eine Umstellung aller Angebote der Wärmestuben auf „Essen to go“ oder Auslieferung. (Bitte erkundigen Sie sich regional ob das Angebot besteht)
- Die Beratungsangebote erfolgen grundsätzlich nur nach vorhergehender telefonischer oder elektronischer Absprache.
- Die Tafelausgaben sind zeitlich begrenzt und terminiert um Wartezeiten zu vermeiden. Für Risikogruppen, insbesondere Ältere und gesundheitlich eingeschränkte Bedürftige bieten einzelne Ausgabestellen Mitnahmedienste und/oder Liefermöglichkeiten an. (Bitte erkundigen Sie sich regional ob die Möglichkeit eingeräumt wurde)
- Sämtliche geplante Veranstaltungsangebote in den Einrichtungen im Monat November 2020 entfallen.
- Vermietungen von Räumen an Dritte zur Durchführung privater Veranstaltungen erfolgen weiterhin unter den engen Auflagen der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg.
- Alle Angebote der Jugendarbeit ab dem vollendeten 14. Lebensjahr entfallen.
- Die Übernachtungsmöglichkeiten für touristische Zwecke in den Beherbergungsangeboten von Lugau und Bestensee entfallen.
Damit es nicht wie im ersten Halbjahr des Jahres totale Schließungen und die Einstellung ganzer Angebote gibt, bitten wir alle Besucher*innen die Hygieneregeln in den Einrichtungen konsequent einzuhalten. Wir bedanken uns für das Verständnis und bleiben Sie gesund!
gez. Vorstand
ALV Brandenburg