Pressemitteilung vom 18. Juni 2021
Mobilität und soziale Teilhabe sind Grundrechte! Es darf nicht sein, dass ärmere Menschen vom Leben ausgeschlossen werden, weil ihnen Geld für die Fahrkarte fehlt. Tatsache ist, dass bei der Berechnung der Sozialleistungen für Ausgaben im Verkehr (Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel, Auto) die Beträge nicht ausreichen um die fortlaufend gestiegene Mobilitätskosten zu bezahlen. Ein Mobilitätsticket zu einem realistischen und fairen Preis könnte helfen Geringverdienenden und Menschen unterhalb der Armutsgrenze das Recht auf Mobilität zu geben und u.a. den Zugang zu Kultur, Bildung, Freizeit, Sport, Gesundheit, Demokratie sichern.
Derzeit stehen innerhalb der Regelbedarfe (Sozialgeld, Grundsicherung, etc.) für Alleinstehende 40,01 Euro und für in Partnerschaft lebende jeweils nur 35,97 Euro monatlich zur Verfügung um alle Kosten für eine soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Das Mobilitätsticket im Land Brandenburg ist nicht einheitlich und zu unflexibel. Wenn in einigen Orten sowieso nur 1-2-mal am Tag (in den Schulferien manchmal auch gar nicht) ein Bus fährt, dann kauft sich keiner eine Monatskarte.
Gerade 2020/2021 ist uns allen bewusst geworden wie wichtig soziale Kontakte sind und welche Auswirkungen Verzicht und soziale Isolation auf die psychische Gesundheit haben. Die Landesregierung sollte statt Kürzungen vorzunehmen, gerade jetzt die Chance ergreifen alle Mittel und Möglichkeiten einzusetzen um soziale Benachteiligungen entgegenzuwirken. Beim Mobilitätsticket liegt es auf der Hand
- statt Kürzungen sind Nachsteuerungen notwendig -.
Derzeit stehen innerhalb der Regelbedarfe (Sozialgeld, Grundsicherung, etc.) für Alleinstehende 40,01 Euro und für in Partnerschaft lebende jeweils nur 35,97 Euro monatlich zur Verfügung um alle Kosten für eine soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Das Mobilitätsticket im Land Brandenburg ist nicht einheitlich und zu unflexibel. Wenn in einigen Orten sowieso nur 1-2-mal am Tag (in den Schulferien manchmal auch gar nicht) ein Bus fährt, dann kauft sich keiner eine Monatskarte.
Gerade 2020/2021 ist uns allen bewusst geworden wie wichtig soziale Kontakte sind und welche Auswirkungen Verzicht und soziale Isolation auf die psychische Gesundheit haben. Die Landesregierung sollte statt Kürzungen vorzunehmen, gerade jetzt die Chance ergreifen alle Mittel und Möglichkeiten einzusetzen um soziale Benachteiligungen entgegenzuwirken. Beim Mobilitätsticket liegt es auf der Hand
- statt Kürzungen sind Nachsteuerungen notwendig -.
ALV Brandenburg über 30 Jahre Interessenvertretung und sozialer Dienstleister für sozial Benachteiligte. Aus anfänglich privaten Selbsthilfeinitiativen von Arbeitslosen für Arbeitslose haben sich im Land Brandenburg 33 Arbeitslosenservice-Einrichtungen, 4 Mehrgenerationenhäuser und 14 Tafeln mit 52 Ausgabestellen entwickelt. Der ALV Brandenburg ist Mitinitiator der Landesarmutskonferenz Brandenburg.
Gegründet am 06.10.1990, derzeit ca. 650 Mitglieder in 19 Ortsvereinen und Regionalverbänden, über 30 Standorte im Land Brandenburg
Sitz: Brandenburg an der Havel
Vorstand: Inga-Karina Ackermann und Jens Rode, Verbandsratsvorsitzende: Marianne Wendt
Pressekontakt:
Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.
Anja Maue, Assistentin des Vorstandes
Bahnhofstr. 1A, 14774 Brandenburg an der Havel Telefon: 03381-804214, Fax: 03381-804215
E-Mail: anjamaue@alv-brandenburg.de, Internet: www.alv-brandenburg.org
Gegründet am 06.10.1990, derzeit ca. 650 Mitglieder in 19 Ortsvereinen und Regionalverbänden, über 30 Standorte im Land Brandenburg
Sitz: Brandenburg an der Havel
Vorstand: Inga-Karina Ackermann und Jens Rode, Verbandsratsvorsitzende: Marianne Wendt
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Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.
Anja Maue, Assistentin des Vorstandes
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E-Mail: anjamaue@alv-brandenburg.de, Internet: www.alv-brandenburg.org