Die Beitragsordnung als PDF hier
§ 1
Jedes natürliche und juristische Mitglied ist verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Der Beitrag natürlicher Mitglieder errechnet sich nach einer vom Landesverbandstag zu beschließenden Beitragstabelle.
Den Beitrag für die Mitglieder von juristischen Personen beschließt der Vorstand des Landesverbandes bei deren Aufnahme. Der Mindestjahresbeitrag juristischer Personen beträgt 60,00 Euro.
Fördermitglieder zahlen einen Mindestbeitrag pro Jahr für natürliche Personen 15,00€, für juristische Personen 60,00€, darüber hinausgehende Beiträge legen sie selbst fest. Förderbeiträge können auch ohne eigene Fördermitgliedschaft geleistet werden.
§ 2
Der Beitrag ist monatlich zu entrichten, er kann im Voraus vom Mitglied über einen längeren Zeitraum beglichen werden.
Für den geleisteten Beitrag erhält das Mitglied einen Zahlungsnachweis.
Mögliche Formen der Beitragszahlung sind: - Bargeld Einzahlung
- Lastschriftverfahren
- Dauerauftrag
Bei einem Beitragsrückstand kann nach § 5 Abs. 4 der Satzung verfahren werden.
§ 3
Der Mindestbeitrag beträgt 1 Euro monatlich. Im Übrigen wird auf die Beitrags- tabelle verwiesen. Die gemäß Satzung Befugten können auf Antrag eines Mitglieds in begründeten Fällen den Betrag teilweise erlassen. Eine Beitragsreduzierung sollte 50% des Regelbeitrages nicht unterschreiten und ist zeitlich zu befristeten. Über die Beitragsreduzierung ist ein Beschluss zu fertigen. Eine Reduzierung des Mindestbeitrages ist ausgeschlossen.
Nicht beitragspflichtig sind Aufwandsentschädigungen, Urlaubsgeld, Weihnachts- und Jahresgratifikation, vermögenswirksame Leistungen, Einnahmen aus Mieten und Pachten, Kapitalzinserträge, Reisekostenvergütungen, Erschwerniszuschläge, Kindergeld, Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Sachwertbezüge.
§ 4
Die Kassierung und Nachweisführung der Mitgliedsbeiträge in Form von Bargeld erfolgt in den nichtrechtsfähigen Ortsvereinen und Regionalverbänden. Sie werden zu 50% an den Landesverband Brandenburg e.V. abgeführt. Bis zu 50% des Beitragsaufkommens werden den nichtrechtsfähigen Ortsvereinen und Regionalverbänden für die Arbeit entsprechend der satzungsmäßigen Zwecken auf Grundlage des beschlossenen Haushaltes vom Landesverband zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge erfolgt jeweils durch den Landesverband und die Ortsvereine und Regionalverbände.
Bei bargeldloser Kassierung wird der gleiche Verteilungsschlüssel angewendet.
§ 5
Beitragstabelle beschlossen auf dem 14. Landesverbandstages am 18.10.2018 in Strausberg:
Die Beitragsordnung tritt auf Beschluss des Landesverbandstages vom 18.10.2018 mit Wirkung vom 01.12.2018 in Kraft. Alle anders lautenden Beitragsordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
§ 1
Jedes natürliche und juristische Mitglied ist verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Der Beitrag natürlicher Mitglieder errechnet sich nach einer vom Landesverbandstag zu beschließenden Beitragstabelle.
Den Beitrag für die Mitglieder von juristischen Personen beschließt der Vorstand des Landesverbandes bei deren Aufnahme. Der Mindestjahresbeitrag juristischer Personen beträgt 60,00 Euro.
Fördermitglieder zahlen einen Mindestbeitrag pro Jahr für natürliche Personen 15,00€, für juristische Personen 60,00€, darüber hinausgehende Beiträge legen sie selbst fest. Förderbeiträge können auch ohne eigene Fördermitgliedschaft geleistet werden.
§ 2
Der Beitrag ist monatlich zu entrichten, er kann im Voraus vom Mitglied über einen längeren Zeitraum beglichen werden.
Für den geleisteten Beitrag erhält das Mitglied einen Zahlungsnachweis.
Mögliche Formen der Beitragszahlung sind: - Bargeld Einzahlung
- Lastschriftverfahren
- Dauerauftrag
Bei einem Beitragsrückstand kann nach § 5 Abs. 4 der Satzung verfahren werden.
§ 3
Der Mindestbeitrag beträgt 1 Euro monatlich. Im Übrigen wird auf die Beitrags- tabelle verwiesen. Die gemäß Satzung Befugten können auf Antrag eines Mitglieds in begründeten Fällen den Betrag teilweise erlassen. Eine Beitragsreduzierung sollte 50% des Regelbeitrages nicht unterschreiten und ist zeitlich zu befristeten. Über die Beitragsreduzierung ist ein Beschluss zu fertigen. Eine Reduzierung des Mindestbeitrages ist ausgeschlossen.
Nicht beitragspflichtig sind Aufwandsentschädigungen, Urlaubsgeld, Weihnachts- und Jahresgratifikation, vermögenswirksame Leistungen, Einnahmen aus Mieten und Pachten, Kapitalzinserträge, Reisekostenvergütungen, Erschwerniszuschläge, Kindergeld, Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Sachwertbezüge.
§ 4
Die Kassierung und Nachweisführung der Mitgliedsbeiträge in Form von Bargeld erfolgt in den nichtrechtsfähigen Ortsvereinen und Regionalverbänden. Sie werden zu 50% an den Landesverband Brandenburg e.V. abgeführt. Bis zu 50% des Beitragsaufkommens werden den nichtrechtsfähigen Ortsvereinen und Regionalverbänden für die Arbeit entsprechend der satzungsmäßigen Zwecken auf Grundlage des beschlossenen Haushaltes vom Landesverband zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge erfolgt jeweils durch den Landesverband und die Ortsvereine und Regionalverbände.
Bei bargeldloser Kassierung wird der gleiche Verteilungsschlüssel angewendet.
§ 5
Beitragstabelle beschlossen auf dem 14. Landesverbandstages am 18.10.2018 in Strausberg:
Bruttoeinkommen in EURO |
Beitragshöhe in EURO |
bis 400,- |
1,00 |
401,- bis 500,- | 1,50 |
501,- bis 600,- | 2,00 |
601,- bis 700,- | 2,50 |
701,- bis 800,- | 3,00 |
801,- bis 1000,- | 3,50 |
1001,- bis 1120,- | 4,00 |
1121,- bis 1225,- | 4,50 |
1226,- bis 1280,- | 5,00 |
1281,- bis 1640,- | 7,50 |
1641,- bis 2045,- | 10,00 |
2046,- bis 2600,- | 13,00 |
2601,- bis 3200,- | 15,00 |
3201,- bis 4000,- | 25,00 |
4001,- bis 4500,- | 30,00 |
Die Beitragsordnung tritt auf Beschluss des Landesverbandstages vom 18.10.2018 mit Wirkung vom 01.12.2018 in Kraft. Alle anders lautenden Beitragsordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.